Von der Wesentlichkeitsanalyse bis zum geprüften Bericht – strukturiert, prüfsicher und strategisch nutzbar.
Seit 2023 existiert die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive), die EU-Richtlinie zur nicht-finanziellen Berichterstattung. Sie hat das Ziel Transparenz und Vergleichbarkeit in der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu erhöhen und löst die bisherigen Anforderungen der NFRD (Non-Financial Reporting Directive) ab. Wir unterstützen Sie dabei, das Datenmanagement und den Berichtsprozess prüfsicher und effizient aufzusetzen, sodass Sie auch für die zukünftigen Berichtsjahre gewappnet sind.
Die CSRD-Umsetzung umfasst mehrere Schritte – von der Anforderungsdefinition über die Doppelte Wesentlichkeitsanalyse bis zur Datenerfassung und Berichterstellung. Mit unseren Services erhalten Sie Unterstützung zu allen Themen aus einer Hand.
Sie haben noch keinen Nachhaltigkeitsbericht erstellt? Oder möchten Ihren bestehenden Prozess effizienter gestalten? Wir unterstützen Sie bei der Durchführung und Optimierung Ihrer Berichtsprozesse, beim Aufbau einer klaren Prozess-Governance und bei der Erstellung des finalen Berichts. Unser Credo: prüfsichere Umsetzung mit maximalem strategischem Nutzen für Ihr Unternehmen. Wir haben bereits viele Unternehmen bei auditierten Probe- und Erstberichten begleitet und dabei mit verschiedenen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften zusammengearbeitet. Hier finden Sie weitere Informationen zu Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Die ESRS fordern eine Doppelte Wesentlichkeitsanalyse, in der die strategisch wichtigen Themen Ihres Unternehmens identifiziert werden. Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess – von der Wertschöpfungskettenanalyse über die Bewertung von Auswirkungen, Risiken und Chancen spezifischer ESG-Themen bis zur Dokumentation und Analyse der Ergebnisse. Die Analyse bildet die Basis für die Ableitung Ihrer Berichtspflichten und ermöglicht gleichzeitig eine systematische Priorisierung von ESG-Themen und -Risiken.
Die CSRD regelt auch die Offenlegung Ihrer Taxonomieergebnisse. Die EU-Taxonomie erfordert, dass Sie taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten identifizieren und prüfen, ob sie die technischen Bewertungskriterien für Taxonomiekonformität erfüllen. Standardisierte KPIs (Umsatzerlöse, CapEx, OpEx) sind gemäß EU-Meldebögen zu ermitteln und offenzulegen. Wir unterstützen Sie mit tiefgreifender Expertise zu Prüfkriterien und Anforderungen. Hier finden Sie weitere Informationen rund um die EU-Taxonomie.
Mit unserer langjährigen Erfahrung haben wir für alle ESG-Themen dedizierte Expert*innen. Ob Klimabilanzierung, das Erstellen der Klimarisikoanalyse oder des Klimatransitionsplans, Konzepte für Kreislaufwirtschaft, Wasser oder Biodiversität – unser Team navigiert Sie sicher durch die relevanten Datenpunkte.
Wir entwickeln einen ganzheitlichen Blick auf Ihre ESG-Datenstrukturen und bauen Datenerhebungssysteme passend zu Ihren Anforderungen auf – ob Excel-basiert oder mit einem spezialisierten ESG-Tool. Noch keine Tool-Entscheidung getroffen? Wir schärfen Anforderungen, bewerten Optionen und finden die passende Lösung. Auch flexible Zielarchitekturen – etwa Mischansätze aus ESG-Tool und bestehenden Systemen – sind möglich. So schaffen wir mehr Unabhängigkeit und Kostensicherheit. Parallel bauen wir interne Prozesse zur kontinuierlichen Datenpflege und Qualitätssicherung auf. Sie finden hier alle Informationen rund um ESG-Digitalisierung.
Die CSRD-Umsetzung umfasst viele Disziplinen: Wesentlichkeitsanalyse, Datenmanagement, EU-Taxonomie, themenspezifische Fachberatung und Berichterstellung. Wir decken alle davon ab – mit einem eingespielten Team und einem durchgängigen Prozess.
Wir haben bereits viele Unternehmen bei auditierten Probe- und Erstberichten begleitet – in verschiedenen Branchen und Unternehmensgrößen. Mit unserem Team aus dedizierten Expert*innen für alle ESG-Themen bringen wir die Tiefe mit, die komplexe CSRD-Anforderungen verlangen. Unser Vorgehen ist vielfach geprüft und praxiserprobt.
Wir sind weder an bestimmte Tools noch an Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gebunden. Wo die Regulierung Auslegungsspielraum lässt, vertreten wir als unabhängige Beratung konsequent Ihre Interessen. Gleichzeitig kennen wir die Anforderungen der Prüfer genau – und sorgen dafür, dass Ihr Bericht den Audit besteht.
Die CSRD definiert neue Standards, wie und von welchen Unternehmen die Berichterstattung zu ESG-Themen in Zukunft erfolgen soll:
Ab 1000 Mitarbeitende und 450 Mio. EUR Umsatz: Zukünftig müssen Unternehmen aus der EU mit durchschnittlich mehr als 1 000 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz von mehr als 450 Mio. EUR einen CSRD-Bericht aufstellen. In die CSRD-Pflicht fallen auch Unternehmen aus Drittstaaten, die in der EU einen Nettoumsatz von mehr als 450 Mio. EUR erzielen, sowie ihre Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen, die in der EU einen Umsatz von mehr als 200 Mio. EUR erzielen.
Gestaffelte Einführung ab Geschäftsjahr 2026 und 2027: Deutsche Unternehmen, die bereits vor der Einführung der CSRD nach der NFRD berichten mussten, werden voraussichtlich erstmalig ab dem Geschäftsjahr 2026 nach der CSRD berichten müssen. Für alle anderen – erstmalig durch die CSRD verpflichteten Unternehmen – gilt das Geschäftsjahr 2027 – und somit Offenlegung im Jahr 2028 – als gesetzt. Die finale Übersetzung in deutsches Recht ist noch ausstehend.
ESRS -Berichtsstandard: Die Offenlegungspflichten werden in den Berichtsstandards ESRS (European Sustainability Reporting Standards) definiert. Eine verstärkte Quantifizierung der Berichtsinhalte durch die Verwendung von Kennzahlen soll die Messbarkeit und Vergleichbarkeit der Informationen verbessern und Entwicklungen in der Nachhaltigkeits-Performance von Unternehmen transparent darstellen.
Nachhaltigkeitserklärung im Geschäftsbericht: Die Veröffentlichung von Nachhaltigkeitskennzahlen muss zukünftig im Lagebericht des Geschäftsberichts zu klar definierten Berichtsinhalten erfolgen.
Im Rahmen des „Omnibus-Verfahren” der Europäischen Union wurden einige Berichtspflichten vereinfacht (CSRD, CSDDD, EU-Taxonomie). Alle Details zu den Entscheidungen im Omnibus-Paket I vom 16.12.2025 finden Sie in unserem Blog Artikel. Die Überführung der CSRD in nationales Recht ist aktuell noch ausstehend, sodass eine finale und verbindliche nationale Gesetzesgrundlage in Deutschland weiterhin offen ist. Auch die finale Verabschiedung der Berichtsstandards ESRS (Simplified ESRS) steht noch aus.