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Der EU-Emissionshandel verändert sich ab 2029. Wir zeigen die wesentlichen Änderungen und welche Vorbereitungen und Maßnahmen jetzt für Unternehmen wichtig sind.

Der EU-Emissionshandel (EU ETS) ist das zentrale klimapolitische Steuerungsinstrument der Europäischen Union und bildet seit Jahren das Rückgrat der industriellen Dekarbonisierung in Europa. Am 17. Juli 2026 hat die EU-Kommission ihren Vorschlag zur grundlegenden Überarbeitung des ETS 1 für den Zeitraum 2029 bis 2040 vorgelegt – abgestimmt auf das neue EU-Klimaziel von -90 % Netto-Emissionen bis 2040.


Lange war unklar, wie es mit dem Emissionshandel nach 2030 weitergeht: bei der kostenlosen Zuteilung, dem Zusammenspiel mit dem Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) und dem Reduktionspfad der Zertifikatsmenge. Der Kommissionsvorschlag gibt nun erste Impulse für die Ausgestaltung nach 2030. Im nächsten Schritt muss aber noch den voraussichtlich bis 2027 andauernden Trilog durchlaufen, bevor er rechtlich bindend wird.


ETS 1 ab 2029: Das sind die wesentlichen Änderungen im Überblick

Der Kommissionsvorschlag bringt mehrere strukturelle Neuerungen, die für Unternehmen und Anlagenbetreiber relevant sind:

Zertifikatsmenge und Verknappungspfad
Die jährliche Verknappung der Zertifikate soll ab 2031 langsamer erfolgen als bislang vorgesehen. Zertifikate sollen damit auch über 2040 hinaus noch ausgegeben werden.

Kostenlose Zuteilung für Nicht-CBAM-Sektoren
Für Sektoren, die nicht unter den CBAM fallen, soll die kostenlose Zuteilung über 2030 hinaus fortgeführt werden – allerdings geknüpft an verifizierte Investitionspläne für die Dekarbonisierung.

Ausstieg aus der kostenlosen Zuteilung für CBAM-Sektoren
Für Sektoren, die unter den CBAM fallen, wird der Ausstieg aus der kostenlosen Zuteilung verlangsamt und bis 2038 gestreckt. In dieser Zeit übernimmt der CBAM schrittweise den Schutz vor Carbon Leakage.

Neue Bereiche im ETS
Ergänzend werden erstmals weitere Bereiche in das System integriert: der Luftverkehr, eine überarbeitete Marktstabilitätsreserve, dauerhafte CO₂-Entnahmen (BioCCS/DACCS) sowie die kommunale Abfallverbrennung.


Mehr Komplexität, weniger Planungssicherheit: Was die Reform für Unternehmen bedeutet

Für viele Anlagen und Unternehmen bedeutet die vorgeschlagene Weiterentwicklung auf den ersten Blick vor allem eines: mehr Komplexität – genau dort, wo langfristige Planung entscheidend ist. Schwerer kalkulierbare CO₂-Kosten und neue Nachweispflichten für die kostenlose Zuteilung erschweren verlässliche Investitionsentscheidungen.


Konkret sollten Unternehmen und Anlagenbetreiber folgende Aspekte im Blick behalten:

Finanzielle Planungssicherheit:
Die veränderten Zuteilungsregeln und der angepasste Verknappungspfad beeinflussen die zukünftige CO₂-Kostenlast und müssen in die mittelfristige Finanzplanung einbezogen werden.

Neue Nachweispflichten:
Insbesondere für Nicht-CBAM-Sektoren wird die Fortführung der kostenlosen Zuteilung an verifizierte Dekarbonisierungspläne geknüpft – das erfordert frühzeitige Vorbereitung.

CBAM-Übergang:
Für betroffene Sektoren ist der schrittweise Übergang auf den CBAM-Mechanismus aktiv zu begleiten und in die strategische Planung zu integrieren.

Investitionsentscheidungen:
Langfristige Investitionen in Anlagen und Prozesse müssen die neuen Rahmenbedingungen berücksichtigen, um regulatorische und wirtschaftliche Risiken zu minimieren.


Da der Vorschlag noch den Trilog-Prozess durchläuft, ist mit weiteren Anpassungen zu rechnen. Unternehmen sind gut beraten, die Entwicklungen aktiv zu verfolgen und sich frühzeitig auf verschiedene Szenarien vorzubereiten.


Orientierung in einer dynamischen Regulierungsphase

In dieser dynamischen Phase ist es für Unternehmen und Anlagenbetreiber wichtig, den Überblick zu behalten und die richtigen Maßnahmen einzuleiten:

Einordnung der Reformauswirkungen:
Analyse, welche konkreten Auswirkungen die ETS-Reform auf das jeweilige Geschäftsmodell und die betroffenen Anlagen hat.

Vorbereitung auf neue Berichterstattungspflichten:
Rechtzeitige Vorbereitung auf neue Nachweispflichten für die kostenlose Zuteilung.

Entwicklung von Investitionsplänen:
Erstellung verifizierungsfähiger Dekarbonisierungs- und Investitionspläne.

Identifikation von Fördermöglichkeiten:
Identifizierung passender Förderprogramme und Beihilfen für die Energie- und Industrietransformation sowie deren Beantragung.

Aktive Transformationsbegleitung:
Strategische Einordnung und Gestaltung der operativen Umsetzung.


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Veröffentlicht am
22.07.2026
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