Update zu Omnibus-Verhandlungen: Aktuelle Entwicklungen bei CSRD, CSDDD und EU-Taxonomie 

Die Omnibus-Verhandlungen zu EU-Nachhaltigkeitsregulatorik gehen in die entscheidende Phase. Sie beziehen sich auf drei zentrale Richtlinien und Verordnungen: EU-Taxonomie, CSRD und CSDDD.  

 

Am 13. November 2025 hat das EU-Parlament seine Verhandlungsposition beschlossen. In vielen Punkten geht diese Position sogar über die ursprünglich von der EU-Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen hinaus. Mit dieser Position wird nun das Trilog-Verfahren gestartet. 

 

Die Trilog-Verhandlungen zwischen EU-Parlament, Rat der EU und EU-Kommission haben am 19. November 2025 begonnen. Das Ziel ist eine endgültige Einigung bis Ende 2025, was den Unternehmen endlich Planungssicherheit für das kommende Jahr verschaffen würde. 

 

CSRD: Schwellenwerte im Fokus 

 

Die geplanten Änderungen der CSRD würden den Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen erheblich reduzieren. Während die Trilog-Parteien unterschiedliche Positionen vertreten, zeigt sich ein klarer Trend zu höheren Schwellenwerten als in der aktuellen Richtlinie: 

 

    • EU-Kommission: > 1.000 Beschäftigte, > 50 Mio. € Umsatz, > 25 Mio. € Bilanzsumme

    • Rat der EU: > 1.000 Beschäftigte, > 450 Mio. € Umsatz

    • EU-Parlament: > 1.750 Beschäftigte, > 450 Mio. € Umsatz 

 

Bisher mussten Unternehmen zwei der drei Kriterien überschreiten, um berichtspflichtig zu sein: mehr als 50 Millionen Euro Umsatz, mehr als 25 Millionen Euro Bilanzsumme oder mehr als 250 Mitarbeitende. 

 

Entsprechend der Position des EU Parlaments sollen börsennotierte KMU ganz aus dem Anwendungsbereich der CSRD herausfallen. Zusätzlich dürfen CSRD-berichtspflichtige Unternehmen keine Informationen von kleineren – nicht CSRD-berichtspflichtigen Geschäftspartnern – verlangen, die über die freiwilligen Standards hinausgehen. So sollen kleinere Unternehmen ebenfalls entlastet werden und eine „indirekte CSRD-Berichtspflicht“ vermieden werden.  

 

ESRS-Amendments: Inhaltliche Weiterentwicklung der Standards 

 

Parallel zu den Schwellenwertdiskussionen werden die inhaltlichen Anforderungen über die amended ESRS (European Sustainability Reporting Standards) neu geregelt. Nach intensiven Konsultationsverfahren wird die EFRAG ihre Ergebnisse am 30. November an die EU übergeben. Die neuen – deutlich vereinfachten - Standards werden voraussichtlich Mitte 2026 verpflichtend. 

 

In einer von Sustainable veranstalteten ESRS Roundtable-Reihe haben sich über 100 Teilnehmende aus mehr als 50 Unternehmen aktiv an der Diskussion zur Weiterentwicklung der European Sustainability Reporting Standards beteiligt. Die Ergebnisse dieser praxisorientierten Veranstaltungen wurden im Rahmen der öffentlichen Konsultation an die EFRAG weitergeleitet. Diese proaktive Beteiligung zeigt, wie wichtig der direkte Dialog zwischen Beratung und Wirtschaft für die Gestaltung praxistauglicher Nachhaltigkeitsstandards ist. 

 

CSDDD: Massive Einschränkungen der Sorgfaltspflichten 

 

Die europäische Lieferkettenrichtlinie CSDDD, die bereits vor ihrer Verabschiedung abgeschwächt worden war, soll nun weiter vereinfacht werden. Auch der Start wird verschoben. Statt des 26. Juli 2027 beginnt die Pflicht für die ersten Unternehmen ab dem 26. Juli 2028.  

 

Anwendungsbereich: Das EU-Parlament möchte die Sorgfaltspflichten nur noch auf Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und einem Jahresnettoumsatz von über 1,5 Milliarden Euro beschränken. Dies entspricht der Position des EU Rates. Die Kommission hatte hier keine Änderungen vorgeschlagen. Bei der inhaltlichen Ausgestaltung wurden von Kommission und Parlament mehrere Punkte in den Trilog eingegeben, die nun ausgehandelt werden 

 

  • Risikoanalyse: Die Ermittlung und Bewertung negativer Auswirkungen soll künftig nur noch in Bezug auf die eigene Geschäftstätigkeit, Tochterunternehmen und direkte Geschäftspartner erfolgen. Indirekte Geschäftspartner werden grundsätzlich ausgenommen, außer bei konkreten Anhaltspunkten für Risiken oder Verstöße. Das EU-Parlament möchte die Risikoanalyse noch stärker risikoorientiert ausgestalten. Die Informationsabfrage bei Geschäftspartnern soll erheblich eingeschränkt werden.

  • Wegfall der Vertragsbeendigungspflicht: Die Pflicht zur Beendigung von Geschäftsbeziehungen bei schwerwiegenden negativen Auswirkungen soll entfallen. Stattdessen liegt der Fokus auf einer vorübergehenden Aussetzung der Vertragsbeziehung.

  • Weniger Überwachung: Unternehmen müssen die Wirksamkeit ihrer Maßnahmen nur noch alle fünf Jahre statt jährlich überprüfen.

  • Klimatransitionspläne: Das EU-Parlament hat sich dafür ausgesprochen, die Regelungen zu Klimaplänen aus der CSDDD zu streichen und nur noch in der CSRD zu belassen. In den Positionen von Rat und Kommission sind die Transitionspläne (mit Anpassungen) weiter vorgesehen. 

  • Sanktionen und Haftung: Die zivilrechtliche Haftungspflicht soll entfallen, und bei Sanktionen sollen nur noch Leitlinien statt einer Mindestobergrenze von 5% des weltweiten Nettoumsatzes vorgegeben werden. 

EU-Taxonomie: Vereinfachungen in der Schwebe 

 

Bei der EU-Taxonomie bleiben die Schwellenwerte mit denen der CSRD Berichtspflicht verknüpft. Entsprechend der Position des EU-Parlaments wären Unternehmen somit ab einer Größe von 1.750 Mitarbeitenden und ab 450 Millionen Euro Umsatz taxonomiepflichtig. Die am 4. Juli 2025 veröffentlichten Vereinfachungen (EU-Taxonomie Amendments) brachten sowohl inhaltliche als auch formale Erleichterungen mit sich. Zu diesen Erleichterungen gehören eine Wesentlichkeitsschwelle von 10% für Umsatz, CapEx und OpEx, stark gekürzte Meldebogen sowie DNSH-Erleichterungen im Bereich Umweltverschmutzung. 

 

Eine Verabschiedung der Amendments durch das EU-Parlament steht noch aus. Die Prüfungsperiode wurde um zwei Monate verlängert, sodass die Scrutiny Period nun am 4. Januar 2026 ausläuft. Bis dahin bleibt offen, ob die Amendments unverändert in Kraft treten, angepasst oder zurückgewiesen werden. Ohne formellen Widerspruch gelten sie automatisch. 

 

Zeitliche Verschiebungen bereits beschlossen 

 

Die Verschiebung der zeitlichen Berichterstattungspflichten wurde bereits mit der Stop-The-Clock-Richtlinie im April 2025 umgesetzt:

 

    • CSRD-Berichterstattung für die zweite und dritte Welle: Verschiebung um zwei Jahre

    • CSDDD-Anwendung: Start erst am 26. Juli 2028 statt 2027

    • Leitlinien der Kommission: Vorlage bereits am 26. Juli 2026 

 

Was bedeutet das für Ihr Unternehmen? 

 

Bislang ist weiterhin nichts entschieden und die Unsicherheit bzgl. der Schwellenwerte wird bis zum Abschluss des Trilogs weiterbestehen. Mit Blick auf die Positionen, ist eine Anhebung auf mind. 1000 Mitarbeitende sehr wahrscheinlich. In Summe werden die geplanten Änderungen dazu führen, dass viele Unternehmen von den CSRD-Pflichten ausgenommen werden, und deutlich weniger Unternehmen die CSDDD-Sorgfaltspflichten beachten müssen. Dennoch sollten Unternehmen beachten: 

 

Transparenzanforderungen anderer Stakeholder: Höhere EU-Schwellenwerte könnten viele Unternehmen formal entlasten, doch die Nachfrage nach ESG-Daten von Seiten der Banken und Fördermittelgeber bleibt bestehen. 

 

Relevanz für Unternehmensstrategie: Die Betrachtung von Risiken und Chancen aus dem ESG Kontext sowie entsprechende Kennzahlen unterstützen eine vorausschauende Unternehmenssteuerung - unabhängig von gesetzlichen Mindestpflichten. 

 

Kontinuierliches Committment für Klimaschutz: Parallel zu den Vereinfachungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung hat das EU-Parlament am 13. November 2025 ein Klimazwischenziel für 2040 beschlossen: eine Reduktion der Treibhausgasemissionen um 90% gegenüber 1990. Ab 2036 könnten 5% der Emissionsreduktionen über internationale CO₂-Zertifikate erzielt werden. Dies unterstreicht, dass trotz regulatorischer Vereinfachungen die klimapolitischen Ziele der EU weiterhin verbindlich bleiben. Unternehmen sollten dies in ihrer Strategie berücksichtigen. 

 

Die kommenden Wochen werden entscheidend sein für die finale Ausgestaltung der gesetzlichen Anforderungen. Unternehmen sollten die Entwicklungen aufmerksam verfolgen und sich bereits jetzt strategisch auf die verschiedenen Szenarien vorbereiten. 

 

Als erfahrene Unternehmensberatung für nachhaltige, zukunftsfähige und resiliente Geschäftsmodelle unterstützen wir Sie gerne dabei, sich in diesem komplexen regulatorischen Umfeld zu orientieren und die strategisch relevanten Themen zu identifizieren.  

 

Veröffentlicht am
19.11.2025
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